AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzelunterricht 

Der Unterricht findet wöchentlich zur vereinbarten Zeit statt, jedoch nicht in den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die monatlichen Unterrichtsbeiträge ergeben sich aus einem Jahresbeitrag, der gleichmäßig auf alle Monate verteilt ist, so dass die Ferien durchbezahlt werden. 

Das Unterrichtshonorar ist bis zum 3. des Monats zu zahlen. Mahnungen werden mit 3 € berechnet. 

Der Unterricht darf maximal ein Mal pro Vierteljahr ausfallen (z.B. bei Krankheit des Lehrers /der Lehrerin). Bei häufigerem Unterrichtsausfall erstattet die Musikschule pianoforte die entsprechenden Honorare zurück, sofern keine Vertretung stattfindet. Ist es der Schülerin /dem Schüler nicht möglich, am Unterricht teilzunehmen, fällt der Unterricht ersatzlos aus. Bei längerer Erkrankung eines Schülers / einer Schülerin werden die nicht genommenen Stunden gutgeschrieben. 

Die Musikschule ist darum bemüht, dass immer die gleiche Lehrkraft den vereinbarten Unterricht erteilt. Aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht kurzfristig auch von einer anderen Lehrkraft erteilt werden. Erfolgt ein dauerhafter Wechsel der Lehrkraft durch die Musikschule, kann nach mindestens 3 Stunden bei der neuen Lehrkraft zum Monatsende gekündigt werden.

Sollten Sie aus wichtigem Grunde längere Zeit keinen Unterricht nehmen können, können Sie den Vertrag auch ruhen lassen (Beginn und Ende immer zum Monatsersten bzw. Monats-letzten; Dauer maximal 3 Monate). Der Unterrichtstermin bleibt Ihnen dann erhalten. Wir erbitten eine kurze schriftliche Mitteilung mindestens 4 Wochen im voraus. Während der Vertragsruhezeit ist eine Kündigung nicht möglich. 

Sollte eine Stunde nicht vertragsgemäß erteilt worden sein, bitten wir Sie, dies innerhalb von 4 Wochen bei der Musikschulleitung  zu reklamieren.

Änderungen des Unterrichtsvertrages sind nur möglich zum Monatsende Januar, April, Juli, Oktober. Auch die Umstellung auf die flexible Zehnerkarte kann nur zu den genannten Terminen erfolgen.

In den ersten drei Monaten ab der ersten Unterrichtsstunde kann das Unterrichtsverhältnis jederzeit zum Monatsende gekündigt werden (Probezeit). Nach der Probezeit kann immer zum Monatsende Januar, April, Juli, Oktober gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich (keine E-mail) sechs Wochen vor dem Kündigungstermin vorliegen. Der Erhalt der Kündigung wird von pianoforte umgehend und ohne gesonderte Aufforderung bestätigt. 

Unsere Lehrkräfte sind nicht befugt, Kündigungen oder Honorarzahlungen in Empfang zu nehmen.

 Gruppenunterricht

Eine feste Unterrichtsstunde kann auch von mehreren (ab 2) Schülern gleichzeitig gebucht werden. Die Kosten für die Stunde erhöhen sich dann um 15% des Gesamtsatzes (gemäß Preisliste) und werden auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt.
Beendet ein Schüler aus einer Gruppe das Unterrichtsverhältnis, zahlen die anderen Teilnehmer den anteilig höheren Beitrag bis hin zu dem Beitrag für den Einzelunterricht. Die verbleibenden Teilnehmer werden umgehend über die veränderte Situation informiert. Wird nicht gemäß den Kündigungsbedingungen gekündigt, geht die Musikschule davon aus, dass eine Fortsetzung des Unterrichts auch mit weniger Teilnehmern gewünscht wird. Im Übrigen gelten die gleichen Bedingungen wie beim Einzelunterricht.

Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Sachen wie z.B. Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder, sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen. Eine Aufsichtspflicht durch die jeweilige Lehrkraft besteht nur während des Unterrichtes. Es besteht keine Aufsichtspflicht  von  Seiten  der  Musikschule,  wenn  Kinder  nach  dem  Unterricht  nicht rechtzeitig abgeholt werden. Ebenfalls haftet die Musikschule nicht für den Schulweg. 

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