Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einzelunterricht
Der Unterricht findet wöchentlich zur vereinbarten Zeit statt, jedoch nicht in den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die monatlichen Unterrichtsbeiträge ergeben sich aus einem Jahresbeitrag, der gleichmäßig auf alle Monate verteilt ist, so dass die Ferien durchbezahlt werden.
Das Unterrichtshonorar ist bis zum 3. des Monats zu zahlen. Mahnungen werden mit 3 € berechnet.
Bei Krankheit der Lehrkraft darf der Unterricht maximal ein Mal pro Vierteljahr unentgeltlich ausfallen. Bei häufigerem Unterrichtsausfall erstattet die Musikschule pianoforte das entsprechende Honorar zurück, sofern keine Vertretung stattfindet. Ist es der Schülerin /dem Schüler nicht möglich, am Unterricht teilzunehmen, fällt der Unterricht ersatzlos aus. Bei längerer Erkrankung eines Schülers / einer Schülerin werden die nicht genommenen Stunden gutgeschrieben.
Die Musikschule ist darum bemüht, dass immer die gleiche Lehrkraft den vereinbarten Unterricht erteilt. Aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht jedoch auch von einer anderen Lehrkraft erteilt werden.
Sollten Sie aus wichtigem Grunde längere Zeit keinen Unterricht nehmen können, können Sie in Absprache mit der Musikschulleitung den Vertrag ruhen lassen (Beginn und Ende immer zum Monatsersten bzw. Monatsletzten; Dauer maximal 3 Monate). Der Unterrichtstermin bleibt Ihnen dann erhalten. Wir erbitten eine kurze schriftliche Mitteilung mindestens 4 Wochen im voraus. Während der Vertragsruhezeit ist eine Kündigung nicht möglich.
Sollte eine Stunde nicht vertragsgemäß erteilt worden sein, bitten wir Sie, dies innerhalb von 4 Wochen bei der Musikschulleitung zu reklamieren.
Änderungen des Unterrichtsvertrages sind nur möglich zum Monatsende Januar, April, Juli, Oktober. Auch die Umstellung auf die flexible Zehnerkarte kann nur zu den genannten Terminen erfolgen.
In den ersten zwei Monaten ab der ersten Unterrichtsstunde kann das Unterrichtsverhältnis jederzeit zum Monatsende gekündigt werden (Probezeit). Nach der Probezeit kann immer zum Monatsende Januar, April, Juli, Oktober gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich sechs Wochen vor dem Kündigungstermin vorliegen. Der Erhalt der Kündigung wird von pianoforte umgehend und ohne gesonderte Aufforderung bestätigt.
Unsere Lehrkräfte sind nicht befugt, Kündigungen oder Honorarzahlungen in Empfang zu nehmen.
Doppelunterricht (alle Instrumente außer Klavier)
Eine feste Unterrichtsstunde kann auch als Doppelunterricht für zwei SchülerInnen gleichzeitig gebucht werden. Die Kosten für die Stunde erhöhen sich dann um 20% des Gesamtsatzes (gemäß Preisliste) und werden auf die beiden TeilnehmerInnen umgelegt. Für den Doppelunterricht gelten die gleichen Bedingungen wie für den Einzelunterricht.
Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Sachen wie z.B. Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder, sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen. Eine Aufsichtspflicht durch die jeweilige Lehrkraft besteht nur während des Unterrichtes. Es besteht keine Aufsichtspflicht von Seiten der Musikschule, wenn Kinder nach dem Unterricht nicht rechtzeitig abgeholt werden. Ebenfalls haftet die Musikschule nicht für den Schulweg.